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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Dienstleistungen der Extisindef GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Extisindef GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Straßenbau- und Reparaturdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dieser beigefügten Unterlagen. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Leistung nicht:

  • Entsorgung von Altmaterialien
  • Beschaffung behördlicher Genehmigungen
  • Bereitstellung von Verkehrssicherungsmaßnahmen über das werkvertraglich Erforderliche hinaus

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und Erteilung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen.

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere:

  • Bereitstellung der Baustelle in dem für die Ausführung erforderlichen Umfang
  • Beschaffung erforderlicher Genehmigungen, soweit nicht anders vereinbart
  • Bereitstellung von Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüssen
  • Räumung der Baustelle von fremden Gegenständen

§ 7 Gewährleistung

Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Abnahme der Leistung. Bei Bauwerken, die ihrer Art nach gewöhnlich für ein Bauwerk verwendet werden, beträgt sie 5 Jahre.

Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, zunächst nachzubessern. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber andere Gewährleistungsrechte geltend machen.

§ 8 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingend kraft Gesetzes gehaftet wird.

Der Auftragnehmer ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert.

§ 9 Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen kündigen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: September 2025

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